Name
Ergreifen der unmittelbaren Strafverfolgungsmaßnahmen
CM functional group
Antwort

Ergreifen der unmittelbaren Strafverfolgungsmaßnahmen, d. h.:

a. Isolieren des von der betroffenen Gebiets

b. Einführen von -Verkehrskontrollen

c.Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung innerhalb des betroffenen Gebietes

d. Einleiten von Untersuchungen

e. Öffnen von Transport- und Kommunikationswegen in sichere(re) Bereiche

Solutions addresing this CM function

 

 

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